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>> LeistungsangebotePflegeeinrichtung für psychisch kranke Erwachsene
Einrichtungen für psychisch kranke Pflegebedürftige bieten Betreuungsformen, die den lebensgeschichtlichen Kontext der Bewohner ausreichend berücksichtigen. Vorhandene Kompetenzen der psychisch Erkrankten werden gestärkt und Überforderungen vermieden. Ein Mangel an Anregungen oder eine Überreizung der Bewohner werden durch situationsgerechtes Handeln und individuelles Eingehen auf jeden einzelnen Bewohner so weit wie möglich verhindert. Neben der in Pflegeeinrichtungen für psychisch gesunde Menschen üblich Leistungen der Pflege und Hauswirtschaft, werden in diesen Einrichtungen besondere Betreuungsformen angeboten. Die besondere Betreuungsform zeigt sich in:
- Abgestufter therapeutischer Begleitung durch Einzel- und Gruppengespräche
- Begleitung in Krisensituationen, Krisenintervention
- Erhalten und Erlernen lebenspraktischer Fähigkeiten
- Gezielter Förderung in speziellen Problembereichen
- Erlernen der Tagesstrukturierung
- gezielte Angebote im Rahmen der Ergo-Therapie
- Freizeitgestaltung in kleinen Gruppen
- Therapeutischen Ausflügen
- Unterstützung und Regelung finanzieller und rechtlicher Fragen
- Unterstützung bei der Pflege von Außenkontakten (Familie, Freunde)
- Hilfestellung bei Behördenkontakten
- Hilfestellung und Übernahme bei der Organisation und Durchführung von Urlauben
Leistungen der Versicherungen und Finanzierung stationärer Pflegeleistungen in „Pflegeeinrichtungen für psychisch kranke Erwachsene“:
Der Anspruch auf Leistungen in Pflegeeinrichtungen für psychisch kranke Erwachsene“ entspricht dem der stationären Pflege und ist im Sozialgesetzbuch XI in § 43 geregelt.
Die Finanzierung besteht in einem Pflegesatz für die allgemeine Pflegeleistungen, Behandlungspflege und soziale Betreuung sowie einer Pauschale für die Kosten für Unterkunft / Verpflegung und den Investitionskosten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die allgemeinen Pflegeleistungen, die Behandlungspflege, die soziale Betreuung sowie Unterkunft / Verpflegung als Zuschuss. Die Pflegekasse rechnet direkt mit der stationären Pflegeeinrichtung ab.
Der Zuschuss der Pflegekassen beträgt monatlich in der Pflegestufe I 1.023 €, in der Pflegestufe II 1.279 €, in der Pflegestufe III 1.470 € sowie beim Härtefall 1.750 € (Stand: bis 31.12.2009). Die Zuschüsse der Pflegekassen für Stufe III und Härtefall werden ab 01.01.2010 angehoben.
Dies bedeutet, dass die Pflegeversicherung nicht alle Kosten deckt. Über die Sachleistungsbeträge hinausgehende Kosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Bei Personen, die nicht genügend Rente erhalten bzw. Vermögen besitzen, werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.
Bei Pflegebedürftigen mit einem Pflegebedarf unterhalb der Pflegestufe I – so genannte Pflegestufe 0 – werden die Kosten bei festgestellter Sozialhilfebedürftigkeit in voller Höhe vom Sozialamt getragen.
Berechnungsbeispiele für die Berechnung der Heimkosten finden Sie auf den Internetseiten unserer Einrichtungen.
Zu Fragen der Leistungen der Versicherungen und zur Finanzierung stationärer Pflege stehen Ihnen die Teams unserer „Pflegeeinrichtungen für psychisch kranke Erwachsene“ gern zur Verfügung!

