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>> LeistungsangeboteAmbulante Pflege
Ziel für die zu Hause lebenden Pflegebedürftigen ist es, eine sichere, dem individuellen Bedarf entsprechende stabile Situation zu erreichen. Hierfür tragen zahlreiche Akteure Verantwortung. Es geht um die Unterstützung von Menschen, die allein oder mit anderen Menschen in einem Privathaushalt leben, ihren Alltag aber nicht mehr ohne Hilfen durch andere gestalten und bewältigen können. Dies können in der Regel Menschen aller Altersgruppen mit chronischen körperlichen, kognitiven oder psychischen Problemlagen sein. Doch es gilt immer: Häusliche Betreuung und Pflege findet im Alltag der Betroffenen statt. Sie darf nicht dirigistisch in persönliche Lebenskonzepte eingreifen. Wichtig ist, dass die Betroffenen und ihre Angehörigen – mag der Hilfe- und Pflegebedarf noch so hoch sein – als autonome Persönlichkeiten die Kontrolle über ihr Leben und ihre Lebensumstände behalten. Einen Hilfe- und Pflegebedarf „erfolgreich“ selbst bewältigen zu können, setzt auf Seiten der unmittelbar Betroffenen voraus, dass sie, soweit möglich, selbst darüber entscheiden, welche ihrer Einschränkungen sie ausgleichen können und wollen. Pflege unterstützt die unmittelbar Betroffenen dabei, vorhandene persönliche, körperliche und psychische Fähigkeiten zu erhalten und zu stärken (Prävention), verlorene Fähigkeiten wiederzuerlangen (Rehabilitation) oder sogar neue Fähigkeiten zu entwickeln.
Unser Leistungsangebot für Sie umfasst u.a.
- Grundpflege, z.B. Hilfe beim Anziehen und Waschen, bei der Zubereitung der Mahlzeiten, beim Aufstehen und Laufen
- Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung und Versorgung nach operativen Maßnahmen, z.B. Wechseln von Verbänden, Wundbehandlung, Medikamentengabe
- hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuungsdienste, z.B. Sauberhaltung der Wohnung, Reinigung der Wäsche, Zubereitung von Mahlzeiten
- Angehörigenbetreuung (u.a. allgemeine Beratung der Angehörigen, Anleitung zur Pflege für Angehörige)
- Beratung in allen Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Finanzierung der Leistungen
- Vermittlung von Hausnotruf, Essen auf Rädern, Krankengymnastik etc.
- Serviceleistungen wie z.B. Hilfestellung bei der Medikamentenversorgung, Nutzung der Serviceeinrichtungen (Restaurant, Ausflüge …) des benachbarten poli.care Seniorenzentrums An der Hildburghauser Straße
Leistungen der Versicherungen und Finanzierung der ambulanten Pflege:
Der Leistungsanspruch auf häusliche Krankenpflege/medizinische Behandlungspflege ist im Sozialgesetzbuch V in § 37 geregelt.
Versicherte erhalten in ihrem Haushalt häusliche Krankenpflege (medizinische Behandlungspflege) durch Pflegefachkräfte, wenn Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann. Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege besteht dann, soweit eine im Haushalt lebende Person den Pflegebedürftigen in dem erforderlichen Umfang nicht pflegen und versorgen kann.
Voraussetzung für die Bewilligung häuslicher Krankenpflege ist eine Verordnung durch den behandelnden Arzt, in der Regel durch den Hausarzt. Sobald eine Verordnung von häuslicher Krankenpflege eines Arztes vorliegt, werden die Kosten dafür von der Krankenkasse übernommen.
Ergänzend werden Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung durch die Pflegeversicherung als Pflegesachleistungen finanziert. Der Leistungsanspruch auf Pflegesachleistungen ist im Sozialgesetzbuch XI in § 36 geregelt. Als Pflegesachleistungen werden Leistungen der Grundpflege und Hauswirtschaft bezeichnet, die von Pflegediensten erbracht werden. Die Pflegedienste rechnen die Pflegesachleistungen direkt mit den Pflegekassen ab: In der Pflegestufe I bis max. 420 €, in der Pflegestufe II bis max. 980 € sowie in der Pflegestufe III bis max. 1.470 € jeweils pro Monat (Stand: bis 31.12.2009). Die über die Pflegekassen finanzierten Leistungen sind als Zuschuss zu betrachten: Dieser kann nicht immer alle Leistungen finanzieren. Weitergehende Leistungen müssen vom Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden. Bei Personen, die nicht genügend Rente erhalten bzw. Vermögen besitzen, werden die Kosten vom Sozialamt übernommen.
Zu Fragen der Leistungen der Versicherungen und zur Finanzierung der ambulanten Pflege steht Ihnen das Team von poli.care-ambulant gern zur Verfügung!

